V.3 Specialist for Protection and Security (FSS) including security technology/risk management

Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu sein heißt, einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu besitzen. Die Erstausbildung dauert im dualen Berufsausbildungssystem drei Jahre. 

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit werden in der privaten Sicherheit z. B. als Team- oder Einsatzleiter eingesetzt. Ihr Aufgabengebiet ist hierbei sehr vielfältig und kann unter anderem die Planung und Koordination von Sicherheitskräften, die Überprüfung der Einhaltung von objektbezogenen Sicherheitsvorschriften, wie z. B. Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beinhalten. Dies gilt gleichfalls auch für Maßnahmen die den Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung garantieren. Ein bedeutsames Aufgabengebiet der Fachkräfte für Schutz und Sicherheit stellen auch die Präventiv- und Gefahrenabwehrmaßnahmen im privaten sowie im öffentlichen Bereich dar. Am Ende ergeben sich die konkreten Tätigkeiten stets aus der Aufgabenstellung Ihres künftigen Arbeitgebers bzw. Mandanten und der aktuellen Lage.

 

Haltung
An der Körperhaltung arbeiten wir noch! ;-)
Kampfschiff
Auf dem Weg zum "Kampfschiff" ;-))

 

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN/ ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

  • Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • mehrjährige Berufserfahrung oder ohne
  • Berufsabschluss aber andere anerkannte Voraussetzungen oder 
  • mehrjährige Bundeswehrdienstzeit
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Mindestalter: ab 23 Jahre
  • Schichtfähigkeit und Bereitschaft
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • körperliche Eignung

 

 

ZIELGRUPPEN

  • Berufseinsteiger ohne Berufsabschluss mit anderen anerkannten Voraussetzungen oder
  • Interessenten mit Berufsabschluss, die sich beruflich neu-/ umorientieren möchten oder
  • mit mehrjähriger Bundeswehrdienstzeit oder
  • Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe ohne anerkannten Abschluss, die eine berufliche Weiterentwicklung anstreben
  • Frauen mit unterschiedlichen Berufserfahrungen und beruflichen Perspektiven
  • Interessierte mit Migrationshintergrund sollten sich ebenso angesprochen fühlen wie
  • Studienabbrecher

 

Arm
Typisch - gleich den ganzen Arm haben wollen ;-)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DAUER

24 Monate

 

 

INHALTE

I. FACHMODULE DER BERUFSAUSBILDUNG GEM. RAHMENPLAN VO 2008

  • LERNFELD (LF) 1: Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren
  • LERNFELD (LF) 2: Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren
  • LERNFELD (LF) 3: Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken
  • LERNFELD (LF) 4: Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen
  • LERNFELD (LF) 5: Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten
  • LERNFELD (LF) 6: Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren
  • LERNFELD (LF) 7: Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
  • LERNFELD (LF) 8: Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
  • LERNFELD (LF) 9: Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren
  • LERNFELD (LF) 10: Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche erfolgsorientiert steuern
  • LERNFELD (LF) 11: Sicherheitsdienstleistungen anbieten
  • LERNFELD (LF) 12: Sicherheitsrisiken im Kundenauftrag analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr planen, durchführen und bewerten

II.  IHK-SACHKUNDEPRÜFUNG gem. § 34a GewO (ist in den zwei Jahren inbegriffen sofern nicht vorhanden.)

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GG)
  • Bürgerliches Recht (BGB)
  • Strafrecht-/Strafverfahrensrecht (StGB/StPO)
  • Gewerberecht (GewO/ BewachV)
  • Datenschutzrecht (BDSG/DSGVO)
  • Waffenrecht (WaffG)
  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V23, ASR 1.3, DGUV V1, u.a.)
  • Verhaltenspsychologie (Umgang mit den Menschen)
  • Grundlagen der Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Intensive Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
  • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer
  • Umgang mit Verteidigungswaffen (Theorie)
  • Entwicklung eines analytischen Sicherheitsdenkens
  • Physische und intellektuelle Flexibilität
  • Gute Intuitionsgabe im Bereich der Gefahrenerkennung
  • Komplexe und spezifische Kenntnisse über den Sicherheitsdienst
  • Persönliche Kontrolle in Stresssituationen
  • Hohe psychische, wie auch physische Kondition
  • Verhältnismäßiger Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Waffen
  • Organisation und Auftrag des Objekt- und Werkschutzes
  • Brandschutz
  • Sicherheitstechnik
  • optional mit 4-wöchigem Praktikum und weiteren Modulen

III. SICHERHEITSTECHNIK

  • mechanische Grundsicherheit
  • Einsatz von mechanischen Barrieren
  • Organisation der Alarmverfolgung
  • elektronische Überwachungseinrichtungen
  • Umgang mit Sicherheitssystemen von Jablotron
  • organisatorische Maßnahmen der Schadenverhütung
  • Einsatzleitstelle
  • Wächterkontrolleinrichtungen (WKS)
  • Aufschaltungen Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
  • technische Präventions- und Schutzmaßnahmen, auch Sicherungstechnik genannt
  • frühzeitige Erkennung und Meldung von Schutzverletzungen, auch Sicherheitsmelde- und Überwachungstechnik bezeichnet

  • intelligente Vernetzung mit angrenzender Haus- und Gebäudetechnik

IV. RISIKOMANAGEMENT

  • Einschätzung und Umgang mit Risiken im Unternehmen (interne und externe Risiken)
  • Bedrohungen
    • zu identifizieren
    • zu analysieren und bewerten
    • zu kommunizieren
    • kontinuierlich zu überwachen
    • zu steuern – die Unternehmensstrategie oder operative Prozesse anzupassen

V. PRAKTIKUM (2X) JE 3 MONATE

VI. PRÜFUNGSVORBEREITUNG

VII. BERUFSABSCHLUSS PRÜFUNG

 

 

ABSCHLUSS

  • IHK-Berufsabschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • IHK-Zertifikat Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
  • Trägerzertifikat DSF (GSD)
  • Staatliche Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
  • Zertifikat Sicherheitstechnik
  • Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer nach § 10 Arbeitsschutzgesetz
  • Anerkannter Nachweis Erste-Hilfe-Kurs

 

Alle Kurse, unabhängig der Laufzeit, die eine AZAV-Förderung voraussetzen, führen wir nicht durch und verweisen ausdrücklich an die AGSM Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH, Alt-Moabit 96 b/c, 10559 Berlin.

 

 

NÄCHSTE KURSTERMINE

  • Ab 25.09.2023 laufender Einstieg möglich, oder auf Anfrage.

Auch als Onlinekurs!

 

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

 

 

KOSTEN

Kurse sind förderfähig. Kosten auf Anfrage.