II.19 Video izleme

Die Überwachungsbranche erlebt in den letzten Jahren einen Boom. Es bestehen insbesondere bei den Kunden und Konstrukteuren immer größere Unsicherheiten, was erlaubt ist und was nicht. Daher sollen nachfolgend in Kurzform ein paar wichtige Aspekte aufgegriffen werden.
Grundsätzlich ist der Betrieb einer VÜA möglich und zulässig. Man muss allerdings darauf achten, dass sie das sinnvollste und "mildeste" Mittel zur Zweckerreichung darstellt, d. h., wenn ein Eingriff in die Privatsphäre anderer wahrscheinlich ist, darf es keine anderen Alternativen geben, die ähnlich geeignet wären.
 

Überwachungskamera

stationär
stationäre Observation!

 

 

ZIELGRUPPEN

  • Unternehmen 
  • Private Bedarfsgruppen

 

 

INHALTE

  • Was ist bei der Videoüberwachung erlaubt und was nicht
  • Zulässigkeit von Videoüberwachungsanlagen
  • Anwendbare gesetzlichen Regelungen 
  • Entscheidung über die Videoüberwachung (Private, Öffentliche, Arbeitgeber)
  • Kamera-Attrappen
  • Web-Cams 
  • Praxishinweise

 

 

ABSCHLUSS 

Trägerzertifikat der DSF (GSD) 

 

 

NÄCHSTE KURSTERMINE

Termine können gemäß Ihren persönlichen Anforderungen individuell vereinbart werden. Berufsbegleitende Kurseinstiegsmöglichkeiten können angepasst werden.

Für Ihr Unternehmen sind jederzeit individuelle Kurstermine und Kursinhalte nach Absprache möglich!

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

 

 

KOSTEN

Kurse sind förderfähig. Kosten auf Anfrage.