Die Planung einer Veranstaltung, an der eine Gruppe von Menschen teilnimmt, birgt viel Verantwortung in sich. Die Organisation liegt in der Verantwortung des Veranstalters. Dieser ist für den Ablauf, die Sicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Der Erfolg einer Veranstaltung hängt wesentlich davon ab, dass alles, insbesondere die Sicherheit der Teilnehmenden, lückenlos geplant wird. Zur Gewährleistung dieser Sicherheit gibt es viele Aspekte die zu beachten sind. In unserem Seminar zum Veranstaltungsschutz lernen Sie u. a. wie und wo Gefahrenquellen entstehen können, sie zu erkennen, zu beseitigen und so die Gefahren zu minimieren.


ZIELGRUPPEN
- Alle, die Veranstaltungen planen und ein gewisses Maß an Schutz bieten müssen
- Unternehmen
- Private Bedarfgruppen
INHALTE
- Art und Weise der Einfriedung des Veranstaltungsbereiches sowie dessen Sicherung und Öffnung im Schadensfall;
- Festlegung der Höchstzahl der zugelassenen Besucher entsprechend der örtlichen Gegebenheiten sowie deren tatsächliche Einhaltung am Veranstaltungstag;
- Regelungen über Art und Umfang der Zugangskontrollen durch den Sicherheitsdienst, sowie dessen Einsatz im Veranstaltungsraum zur Gewährleistung der Sicherheit;
- Aussagen zu verbotenen Gegenständen im Veranstaltungsbereich sowie zu Zutrittsverboten;
- Einsatz von Sicherheitstechnik wie Videoüberwachung, Wellenbrecher u. a.;
- Räumungs- und Evakuierungskonzepte mit Angaben zu den Verantwortlichkeiten und den Räumungs- und Evakuierungshelfern;
- Art der Beschallungseinrichtungen, um auf die Veranstaltungsteilnehmer einwirken zu können;
- Einrichtung einer gemeinsamen Leitstelle „BOS und Sicherheitsdienstleister“;
- Regelungen über die Zu- und Abstrom-Phase.
WEITERE INHALTE
Führung
Die Wahrnehmung der Führungsaufgaben kann gerade bei Großveranstaltungen nicht durch eine Führungskraft alleine wahrgenommen werden. Dies scheitert einerseits an der zu erwartenden Führungsspanne und andererseits ist es meist aufgrund der zeitlichen Ausdehnung derartiger Veranstaltungen nur schwer von einer Person zu leisten. Insofern bietet es sich an mehrere Einsatzbereiche zu bilden, die durch nachgeordnete Führungskräfte geleitet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Einrichten einer Funkleitstelle die Arbeit der Führungskraft wesentlich erleichtert.
Einlasssituation
Der Einlassbereich stellt gerade zu Beginn eines Veranstaltungstages, wenn eine Vielzahl von Besuchern zeitgleich das Veranstaltungsgelände betreten möchten, einen wesentlichen Schwerpunkt des Auftrages dar. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen den Bereichen der Personen- und Fahrzeugkontrolle.
Bei der Personenkontrolle ist insbesondere auf Folgendes zu achten:
- Je nach Anlass und der zu erwartenden Besucherzahl variiert die Personalstärke. Sie sollte jedoch mindestens sieben bis zehn Mitarbeiter pro Eingangsbereich betragen.
- Beim Einlass ist zwischen Besuchern und Ausstellern zu differenzieren. Entsprechende organisatorische Maßnahmen sind bereits im Vorfeld zu treffen. Die Aussteller sollten bevorzugt kontrolliert werden.
- Kontrolle der Eintrittskarten, in der Regel durch Scannen der Tageskarten;
- Zählung der Besucher;
- Auskunftserteilung und Klärung von Problemen (z. B. ungültige Eintrittskarten).
Im Zusammenhang mit der Einfahrt auf das Messegelände ist zu berücksichtigen:
- Kontrolle und Dokumentation der Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen (Einfahrtsberechtigung, Dauer etc.); ggf. ist mit einem Pfandsystem nur das Einfahren zum Be- und Entladen durchzusetzen;
- Regelung des Verkehrs auf den Besucher- und VIP-Parkplätzen;
- Zufahrt, Zuweisen von Aufstellflächen und Betreuung von Pressefahrzeugen (insbesondere Übertragungswagen).
Fahrstraßen
Im Bereich der Fahrstraßen, die vordergründig der Anlieferung von Waren dienen sowie zugleich Not- und Rettungswege sind, haben die Sicherheitsmitarbeiter die Aufgabe,
- den Verkehr auf dem Messegelände zu regeln,
- den ruhenden Verkehr auf dem Messegelände zu überwachen und
- die Not- und Rettungswege sowie die Feuerwehrbewegungsflächen freizumachen und frei zu halten.
Hallenwachen
Für jede Messehalle ist mindestens ein Sicherheitsmitarbeiter als Hallenwache vorzusehen. Dieser ist für den Brandschutz im weitesten Sinne zuständig. Dazu gehört:
- zu Beginn des Veranstaltungstages das Aufschließen der Fluchttüren,
- das Gewährleisten von freien Not- und Rettungswegen sowie
- das Freimachen und -halten der Brandschutztüren.
Hierzu sind regelmäßige Kontrollgänge erforderlich, die durch die Hallenwachen durchzuführen sind.
Standwachen
Individuellen Schutz eines Messestandes bietet der Einsatz von Standwachen. Sie werden je nach Wunsch des Kunden eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehören:
- der Schutz des Messestandes,
- der Eigentumsschutz und der Schutz vor Sachbeschädigung von einzelnen Ausstellungsstücken sowie
- die Bereitschaft, Ansprechpartner für den Kunden zu sein.
Insbesondere bei internationalen Messen sollten die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter über entsprechende Fremdsprachenkenntnisse verfügen.
Streifen
Ergänzend zu den bereits ausgeführten Maßnahmen sollten Streifen in Dienstkleidung und in zivil auf dem Messegelände eingesetzt werden. Sie können sowohl präventiv als auch repressiv tätig werden. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Umzäunung des Messegeländes und das Verhindern von unberechtigten Zutritten.
Praxishinweise
Ergänzend zu den Standardmaßnahmen sind bereits in der Planungsphase einige organisatorische Angelegenheiten zu veranlassen und ggf. mit dem Kunden zu erörtern:
- Ablauf der einzelnen Messetage mit geplantem Ablauf, zu erwartende Störungen und VIPs;
- Parallelveranstaltungen, die sich auf die Messe oder Ausstellung auswirken;
- Übertragung des Hausrechts sowie Aussprechen und Durchsetzen von Hausverboten;
- Handlungsablauf und Protokollierung von Ereignissen (wie z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Alarmierung der Polizei und Feuerwehr, Information an den Kunden);
- Erstellen einer Risikoanalyse und eines darauf aufbauenden Sicherheitskonzepts.
ABSCHLUSS
Trägerzertifikat der DSF (GSD)
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