GSD–Ganzheitliche Sicherheitsausbildung

Aus-, Fort- und Weiterbildungen

Aller Anfang ist schwer. Insbesondere wenn es um den Einstieg in einen neuen Beruf geht, fällt es den meisten immer wieder schwer, ihre Stärken gekonnt in Szene zu setzen. Dies beginnt bereits beim Bewerbungsschreiben. Viele Bewerber zögern, da sie wissen, dass es bestimmte Normen gibt, die man einhalten muss - anderenfalls gehen sie in der Masse unter. Diese Unsicherheit führt dazu, dass die meisten entweder gar nichts unternehmen oder das Ganze falsch angehen und sich Ihre Chancen verbauen. Schade! Wir als "DSF" glauben daran, dass diese Zurückhaltung unbegründet ist und allein darauf beruht, mangelndes Wissen vorauszusetzen.

 

Was ist der Bildungsgutschein? 

Der Bildungsgutschein stellt die schriftliche Zusage der Arbeitsagentur dar, die Kosten der Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Weiterbildung für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen ist. Die dem Bildungsgutschein zugrundeliegenden Gesetzestexte finden Sie im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in § 16. Dort, sowie im SGB III, welches die Arbeitsförderung regelt, werden die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt dargelegt. Von besonderem Interesse ist die im sechsten Abschnitt beschriebene Förderung der beruflichen Weiterbildung. 

 

Von wem bekomme ich den Bildungsgutschein? 

Wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen möchten, sprechen Sie zuerst mit Ihrer Arbeitsberatung beim Arbeitsamt. Klären Sie, ob die Finanzierung Ihrer Weiterbildung durch den Bildungsgutschein möglich ist. Als Bezugsberechtigter (siehe „Voraussetzungen“) bekommen Sie Ihren Bildungsgutschein, meistens im Rahmen des Beratungsgesprächs, von den Kundenberatern ausgestellt. Für die Beratung von ALG II-Beziehern sind in der Regel die Vermittler der ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie an einer Weiterbildung interessiert sind, sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der ARGE über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.
 

Wer bekommt einen Bildungsgutschein? 

Seit dem 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit, bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen, Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein war anfangs nur Arbeitslosengeldempfängern (ALG I) vorbehalten. Seit dem 1. Januar 2005 können jedoch auch ALG II-Empfänger über die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bildungsgutscheine beziehen. 
Die Chancen auf die Bewilligung eines Bildungsgutscheins erhöhen sich, je besser Sie sich auf das Gespräch mit der Arbeitsberatung vorbereiten. Es empfiehlt sich vorab zu recherchieren welche Weiterbildungsangebote es in Ihrer Region gibt, Kontakt zu Bildungsträgern aufzunehmen und detaillierte Informationen zu Zielen und Perspektiven der Weiterbildungsmaßnahmen einzuholen. 
 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wessen Teilnahme an welcher beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gefördert wird entscheidet nach wie vor die Arbeitsagentur. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei neben Ihren persönlichen Stärken, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang, vorhandene Vorkenntnisse aber auch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes.

Grundsätzlich gilt: Die Weiterbildung muss geeignet sein, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern oder sie muss bei fehlendem Berufsabschluss nach erfolgreichem Abschluss als solche anerkannt sein. Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung berücksichtigen immer auch die Bedingungen des Arbeitsmarktes. Die Arbeitsagentur entscheidet, ob eine Weiterbildung das geeignete Instrument zur erfolgreichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt darstellt oder ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente (z.B. Lohnkosten- oder Eingliederungszuschüsse) erfolgversprechender sind. 
Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein, in der Ihre Eignungsvoraussetzungen geklärt werden. 
Der Bildungsträger und der von Ihnen ausgewählte Lehrgang müssen gemäß Sozialgesetzbuch III für die Förderung zugelassen (siehe Bildungspolitik) sein. Vergewissern Sie sich, dass die Weiterbildungsmaßnahme mit dem im Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziel übereinstimmt. 
Letztendlich unterliegt die Vergabe von Bildungsgutscheinen auch den verfügbaren Mitteln der Arbeitsagentur bzw. ARGE. Wenn alle Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden hat, erhalten Sie den Bildungsgutschein damit die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

 

Wie sieht ein Bildungsgutschein eigentlich aus? 

Der Bildungsgutschein weist den regionalen Geltungsbereich des Gutscheins und eine Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in deren Verlauf der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Weiterhin wird das individuell festgestellte Bildungsziel beschrieben und die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer festgelegt. Hier sehen Sie ein Beispiel für einen Bildungsgutschein (PDF, 500 KB, Quelle: Arbeitsagentur LINK). Die eingangs leeren Felder auf der ersten Seite werden durch den Kundenberater des Bildungsträgers, an dessen Weiterbildungsmaßnahme Sie teilnehmen wollen, ergänzend ausgefüllt.

 

Was mache ich mit dem Bildungsgutschein? 

Den Bildungsgutschein können Sie, unter Beachtung der darin festgelegten Bildungsziele und Qualifizierungsinhalte, bei einem für die geförderte Weiterbildung zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Schauen Sie sich den Bildungsträger, für dessen Weiterbildungsmaßnahmen Sie sich interessieren, vorher genau an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wenn Sie sich für einen Bildungsträger entschieden haben, lassen Sie Ihren Bildungsgutschein durch den Kundenberater des Bildungsträgers ergänzend ausfüllen. Den ausgefüllten Bildungsgutschein müssen Sie vor Beginn der Maßnahme, das heißt dem ersten Unterrichtstag, bei der Agentur für Arbeit oder der ARGE einreichen. In Ausnahmefällen auch später.
 

Was muss ich beim Bildungsgutschein beachten? 

Der Bildungsgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten ab Ausstellungsdatum und verfällt, wenn nicht innerhalb dieses Zeitraums mit einer Weiterbildungsmaßnahme begonnen wird. Sollten Sie als Empfänger des Gutscheins innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden haben, besteht die Möglichkeit einen neuen Gutschein zu erhalten. 
Die von Ihnen ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein, dass Sie in die Maßnahme aufgenommen werden. Vor Beginn der Maßnahme, das heißt der erstmaligen Teilnahme am Unterricht, muss der vom Bildungsträger ausgefüllte Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder ARGE vorgelegt werden. 
 

Welche Vorteile bietet mir der Bildungsgutschein? 

Der Bildungsgutschein erlaubt es Ihnen, in einem gewissen Rahmen selbst zu entscheiden, bei welchem Bildungsträger Sie Ihre Weiterbildung machen möchten. Zurecht erwartet deshalb die Bundesanstalt für Arbeit, dass der Bildungsgutschein für mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern sorgt und die Qualität in der Weiterbildung steigert. Ihnen bietet sich der Vorteil, mehr Eigeninitiative zu zeigen und Verantwortung für Ihre erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt übernehmen zu können.