III.10 Služební psovod/služební pes

Die Aufgaben eines Diensthundeführers (DHF) im modernen Werk- und Objektschutz bestehen aus der Sicherung und dem Schutz von Objekten sowie der Arbeit in der erweiterten Werksicherheit (Arbeits-, Brand-, Umwelt- und Katastrophenschutz). Dazu gehören auch Tordienste, Kontrollgänge und Alarmverfolgung im Firmen- und Privatgelände mit einem ausgebildeten Schutzhund.

Diensthunde (DH) im Werk- und Objektschutz dienen dem Schutz von Privateigentum im bürgerlich-rechtlichen Sinne in Verbindung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß §15 DGUV V23, §12 StGB, § 833 [2] BGB.

Unsere Diensthundeführer haben in der Regel keine Tätigkeiten, denen hoheitliche Befugnisse zugrunde liegen. Es ist wichtig, dass die mit dieser Spezialaufgabe versehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ein Maß an Rechtskenntnissen verfügen, welches über das normale Maß des Sachkundewissens nach § 34a GewO deutlich hinausgeht. Es versteht sich von selbst, dass unsere Mitarbeiter mit der Aufgabenstellung Diensthundeführer betraut werden, die auch die regulären gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit haben sowie die notwendige Zuverlässigkeit besitzen. Gleiches gilt für den Umgang mit unseren Diensthunden.

Beim Einsatz unserer Diensthunde können weiterführende rechtliche Problemstellungen auftreten, die ein deutlich tiefer gehendes Rechtswissen, vor allem aber Rechtsverständnis, erfordern, als es der nur 40 Stunden „Zwangschlafmodus“ der IHK-Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe vorsieht oder mit Informationen berieseltes, nicht mit ausreichend deutschen Sprachkenntnissen (Mindestens Niveaustufe B2 für Einsatzlagen) ausgestattetes Interessentenfeld für Tätigkeiten im privaten Sicherheitsdienst. Auch eine erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung stellt grundsätzlich nur eine Momentaufnahme (Minimalanforderung für das Grundverständnis unseres Berufszweiges) des Wissensstandes dar, welcher in der Regel nicht von Praxiserfahrungen und bereits selbst durchgeführten Anwendungen der in dieser Prüfung abgefragten Rechtsnormen geprägt ist. Auch eine ein- oder mehrmonatige Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann keinesfalls Praxiserfahrung im Umgang mit unseren Mandanten und den komplexen Schutzaufgaben ersetzen oder gleichstellen. Da als Diensthundeführer grundsätzlich entweder qualitativ höherwertige Tätigkeiten (Bewachung sicherheitstechnisch relevanter Objekte hoher Sachwerte u.a.) oder aber gefährlichere Tätigkeiten durchgeführt werden (Bewachung kerntechnischer Anlagen, Bewachung von Bundeswehrobjekten, Personenschutzaufgaben u.a.), ist hier der Faktor Berufserfahrung unersetzlich. Als Mindestanforderung in gewerberechtlicher Hinsicht erscheinen entweder die im Berufsbildungsgesetz als Ausbildungsberufe anerkannten Berufe „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ (dreijährige Ausbildung) oder „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ (zweijährige Ausbildung) sowie die Fortbildungsprüfung „IHK-Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (früher „IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft“) in Verbindung mit einer qualifizierten Diensthundeführer- und Diensthundeprüfung, je nach Einsatzszenario, notwendig.

Unsere Diensthunde sind Teammitglieder und werden als solche umsorgt und verantwortungsvoll ausgebildet und trainiert. Zufriedene Teammitglieder erfüllen jeden vertretbaren Schutzauftrag. Demzufolge erfolgt die faire Honorierung auch dieser unserer Teampartner.

 

 

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN/ ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

  • Sicherheitsmitarbeiter mit eigenem Hund (möglichst Rassestandard der DIN 77200 entsprechend), die im Bewachungsgewerbe tätig sind
  • Sachkundeprüfung gemäß § 34 a (wenn nicht vorhanden, als Modul buchbar)
  • Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse von Vorteil
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. B 1)
  • Schichtfähigkeit und -Bereitschaft
  • körperliche Eignung
  • Freude am Umgang mit Hunden
  • Hund sollte mindestens 12 Monate alt sein

 

 

ZIELGRUPPEN

  • Unternehmen
  • Mitarbeiter/innen von Sicherheitsunternehmen, die sich weiter qualifizieren möchten
  • Private Bedarfsgruppen, insbesondere Alle, die sehr gut mit Hunden umgehen können und im privaten Sicherheitsgewerbe tätig sein möchten
  • Speziell Damen, die sich für diesen Berufszweig interessieren und immer stärker nachgefragt werden. Wir beraten Sie gerne, vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns.

 

 

DAUER

Bis 6 Monate, je nach Modul

 

 

INHALTE

  • Haltung und Pflege inkl. Krankheitslehre
  • Charakter des Hundes
  • Anatomie des Hundes
  • Verhaltenspsychologie des Hundes
  • Erste Hilfe an Diensthunden
  • Grundbefehle
  • Bindungsaufbau und Umgang mit dem Diensthund
  • Motivation und Konditionierung
  • Rechtgrundlagen (§15 DGUV V23, §12 StGB, § 833 [2] BGB, UVV)
  • Arbeit mit Diensthund im Öffentlichen Verkehrsraum
  • Eigensicherung
  • Dienstkunde
  • Praktikum
  • Umgang mit Hund nach § 12 DGUV V23
  • Aufbau der Zwinger
  • Hundeführung
  • Hundehaltung im Objekt
  • Hundeausrüstung
  • Vorbereitung auf die praktische Prüfung

 

 

ABSCHLUSS

  • Bescheinigung der DSF (GSD) über die Befähigung zum Diensthundeführer gemäß Rechtgrundlagen (§15 DGUV V23, §12 StGB, § 833 [2] BGB, UVV) 80 h Intensivunterweisung und Ablauftraining
  • Leistungsprüfung für Diensthund und Diensthundeführer (Behörde – 920 h)
  • ggf. mit IHK-Zertifikat Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  • ggf. bei absolvierten Zusatzmodulen die entsprechenden behördlichen und Trägerzertifikate

 

 

NÄCHSTE KURSTERMINE

Termine können gemäß Ihren persönlichen Anforderungen individuell vereinbart werden. Berufsbegleitende Kurseinstiegsmöglichkeiten können angepasst werden.

Für Ihr Unternehmen sind jederzeit individuelle Kurstermine und Kursinhalte nach Absprache möglich!

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KOSTEN

Kurse sind förderfähig. Kosten auf Anfrage.