Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO
Die Qualifizierung zur IHK-zertifizierten Sicherheitsfachkraft (SFK) ist ein Vorbereitungslehrgang auf die vorgesehene IHK Prüfung. Die Inhalte sind gemäß dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan der IHK festgelegt. Ziel des Lehrgangs ist es die Sachkundeprüfung gemäß §34 a GewO, sowohl mündlich als auch schriftlich bei der IHK zu absolvieren, als minimalste Grundvoraussetzung um im KET beginnen zu können, mit der Zielsetzung auf eine der Alternativen im höherqualifizierten Bereich.
Ein Kriseneinsatzteam (KET) ist eine Spezialeinheit, die für Amoklagen, Großschadensereignisse (GSE) unterschiedlichster Ausprägung ausgebildet und trainiert ist. Sie kommen bei besonderen Gefährdungslagen sowohl präventiv (zum Beispiel zum Schutz bei Mandanten in Krisenregionen), als auch operativ (auf Anforderung einer Behörde) im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung zum Einsatz.
Die Mitglieder eines KET sind speziell ausgebildete und intensiv trainierte Sicherheitsspezialisten. Beim KET finden nur Sicherheitsmitarbeiter Verwendung, die bereits über einschlägige Berufserfahrung verfügen und die sich einem schwierigen Auswahlverfahren stellen müssen, um in die Spezialeinheit aufgenommen zu werden sowie an den regelmäßigen, in kurzen Intervallen stattfindenden, intensiven Trainings teilnehmen und sich laufenden Leistungstests unterziehen. Eine klassische Altersbegrenzung gibt es bei uns nicht. Rein formal ist Frauen der Zugang zu den KETs nicht verwehrt. In der Regel wird von den Bewerbern nur ein geringer Anteil in das KET aufgenommen. Das Anforderungsprofil setzt nicht nur eine überdurchschnittlich gute körperliche Kondition voraus, sondern auch Charakterstärke, hohe Sozialkompetenz und Fachkompetenz, Urteilsvermögen und Stressbelastbarkeit.
Bei erfolgreich bestandenem Aufnahmetest, der sich in physische und psychische Tests sowie ein Stressbelastungsgespräch des Bewerbers mit einem Gremium der Einheit, bestehend aus dem Kommandoführer, seinem Stellvertreter, einem Psychologen und einem erfahrenen Mitglied der Einheit, gliedert, erfolgt eine mehrmonatige Spezialausbildung, in der vor allem körperliche und psychische Belastbarkeit, Fachkompetenzen vor allem in speziellen rechtsrelevanten Themengebieten aber auch das Eindringen in Gebäude, Fahr- und Klettertraining, waffenlose Selbstverteidigung sowie umfassende Schießfertigkeit trainiert werden. Hierbei werden die KET-Anwärter gezielt an die Grenzen ihrer körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit gebracht.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN/ ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
- Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse von Vorteil
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Mindestalter: 18 Jahre
- Schichtfähigkeit und -bereitschaft
- Körperliche Eignung
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. B1)
ZIELGRUPPEN
- Unternehmen
- Private Bedarfsgruppen, z.B. Alle die in der privaten Sicherheitswirtschaft ihre Zukunft sehen.
- Sowohl Arbeitssuchende, die sich am Markt neu bzw. umorientieren, da sie in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können, aber auch
- bereits in der privaten Sicherheitswirtschaft Tätige ohne Sachkundenachweis gem. § 34a GewO Abs. 1 Satz 6 GewO.
- Speziell Damen, die sich für diesen Berufszweig interessieren und immer stärker nachgefragt werden. Wir beraten Sie gerne, vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns.

DAUER
- 8 Wochen (320 h)
- bis sechs Monaten je nach Zusatzmodulen
INHALTE
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GG)
- Bürgerliches Recht (BGB)
- Strafrecht- und Strafverfahrensrecht (StGB/StPO)
- Gewerberecht (GewO/BewachV)
- Datenschutzrecht (BDSG/DSGVO)
- Waffenrecht (WaffG)
- Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 23, DGUV 9, DGUV 1, u.a.)
- Verhaltenspsychologie (Umgang mit den Menschen)
- Grundlagen der Schutz- und Sicherheitstechnik
- Intensive Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
- Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer
WEITERE INHALTE
- Umgang mit Verteidigungswaffen (Theorie)
- Entwicklung eines analytischen Sicherheitsdenkens
- Physische und intellektuelle Flexibilität
- Gute Intuitionsgabe im Bereich der Gefahrenerkennung
- Komplexe und spezifische Kenntnisse über den Sicherheitsdienst
- Persönliche Kontrolle in Stresssituationen
- Hohe psychische, wie auch physische Kondition
- Verhältnismäßiger Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Waffen
- Organisation und Auftrag des Objekt- und Werkschutzes
- Brandschutz
- Observation, Aufklärung
- Kriminalistische Ereignisortarbeit
- Waffenlose Selbstverteidigung
- Waffensachkunde (WSK) gemäß §7 WaffG
- Einsatz unter Krisenbedingungen mit angelegter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA); Atemschutz u.a.
- optional mit 4-wöchigem Praktikum und weiteren Modulen

ABSCHLUSS
- IHK-Zertifikat Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Staatliche Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
- Trägerzertifikat DSF (GSD)
- Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer nach § 10 Arbeitsschutzgesetz
- Teilnahmebescheinigung Waffenlose Selbstverteidigung
- ggf. bei absolvierten Zusatzmodulen die entsprechenden behördlichen und Trägerzertifikate
Alle Kurse, unabhängig der Laufzeit, die eine AZAV-Förderung voraussetzen, führen wir nicht durch und verweisen ausdrücklich an die AGSM Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH, Alt-Moabit 96 b/c, 10559 Berlin.
NÄCHSTE KURSTERMINE
- ab 25.02.2025 wöchentlich ab 5 Teilnehmer oder auf Anfrage möglich.
Termine können gemäß Ihren persönlichen Anforderungen individuell vereinbart werden. Berufsbegleitende Kurseinstiegsmöglichkeiten können angepasst werden.
Für Ihr Unternehmen sind jederzeit individuelle Kurstermine und Kursinhalte nach Absprache möglich!
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KOSTEN
Kurse sind förderfähig. Kosten auf Anfrage.