Die nachfolgende Lehrgangsordnung verwendet aus Gründen der besseren Lesbarkeit, ausschließlich das generische Maskulinum. Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass dies keinerlei Diskriminierung oder Wertung ist.
Diese Lehrgangsordnung wendet sich an alle natürlichen Personen gleich welchen Geschlechts, welcher Herkunft, sexueller Orientierung und/oder Religion, die sich für die Teilnahme an einem unserer Angebote interessieren und die dafür vorgesehenen, jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort des Leiters des Bildungszentrums – Begrüßung durch Ihr Bildungszentrum
- Allgemeine Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an den Basiskursen (Vorbereitung Sachkundeprüfung gemäß § 34 a Gewerbeordnung)
- Allgemeine Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an Spezialisierungskursen
- Allgemeine Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an den Umschulungen und Meisterausbildungen
- Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung im Personenschutz
- Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für offene Seminare, Kurse
- Anmeldung für die Kursteilnahme
- Eignungstests
- Sicherheitsüberprüfung der Kursteilnehmer
- Zahlungsmodalitäten
- Kursfinanzierungen
- Ausbildungsablauf
- Zulassung der Ausrüstung der Kursteilnehmer für die Ausbildung
- Zulassung von Waffen der Kursteilnehmer für die Ausbildung
- Verpflegung der Kursteilnehmer während der Ausbildung
- Versicherungspflichten der Kursteilnehmer
- Dozenten und Ausbilder der FD GSD
- Verbot des Genusses von Alkohol, Drogen und anderer verbotener Rauschmittel
- Ausschluss von Kursen
- Abschlussprüfungen
- Zertifikate
- Inkraftsetzung dieser Lehrgangsordnung
Vorwort der Geschäftsleitung
Der rechtssichere Umgang mit dem Rechtssystem und fundiertes Fachwissen sowie die Fähigkeit und Fertigkeit dieses Wissen im täglichen Dienst professionell umsetzen zu können, zeichnet den professionellen Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten aus.
Es ist unbestritten, dass in einigen Firmen, Bundesländern und Ländern der EU der professionellen und fundierten Ausbildung von Personen, die in privaten Sicherheitsdiensten arbeiten wollen oder bereits arbeiten, zu wenig Beachtung geschenkt wird.
Dafür gibt es unterschiedliche Ursachen.
Nicht nur das fehlende, der gesellschaftlichen Entwicklung angepasste Sicherheitsbewusstsein und eine Verkennung der Tatsache, das private Sicherheitsunternehmen immer mehr in die Schutz- und Sicherungsaufgaben von Personen und Privateigentum eingebunden werden, sondern auch die Fragwürdigkeit der politischen Diskussion über den Mindestlohn in der privaten Sicherheitswirtschaft, sind erhebliche Hemmnisse.
Daraus ergeben sich gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsabläufe und somit der Qualität der Sicherheitsdienstleistungen.
Von Sicherheitsmitarbeitern wird erwartet, dass diese seit 01.01.2025, für 13,90 € (gem. Entgeldtarifvertrag Bewachung) zzgl. Zuschlägen in Cent-Höhe, fremdes Leben, fremde Gesundheit und fremde Sachwerte in Millionenhöhe schützen. Ein recht fragwürdiger Umgang unserer Gesellschaft mit Menschen, beginnend bei der Politik bis zu den einzelnen Auftraggebern, die sich der Dienstleistung des privaten Sicherheitsdienstes zugewandt haben.
Selbst im Dienste der Exekutive werden immer mehr private Sicherheitsdienste eingesetzt, da die Polizei und Justiz auf Grund des quantitativ unzureichenden Personalbestandes den immer weiter anwachsenden Aufgaben zur Sicherung und Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr in dem Maße gewachsen ist, wie es erforderlich wäre und ist und an sich sein sollte.
Der Einsatz von Privaten Sicherheitsdiensten in Krisengebieten zum Schutz von Personen, Hilfskonvois, Liegenschaften und sogar Schiffen ist erheblich angestiegen.
Ausgehend von einigen dieser Tatsachen ist es erforderlich, die Ausbildung von Beschäftigten Privater Sicherheitsdienste wesentlich professioneller und in einer deutlich höheren Quantität und Qualität anzubieten und durchzuführen als es bisher angeboten und durchgeführt wird.
Das beginnt üblicherweise bereits bei der Auswahl und Zulassung unserer Kursteilnehmer.
Die DSF trägt auf Grund der Erfahrungen der Ausbilder und Dozenten, die Fachdozenten für Sicherheitsberufe in Deutschland sind und darüber hinaus auch teilweise selber hochqualifizierte Sicherheitsdienstleistungen realisieren und den durchgeführten Recherchen am privaten Sicherheitsmarkt und Bildungsmarkt, Rechnung und hat ein Ausbildungsprogramm aufgelegt, dass sich ganz klar vom Inhalt, der Qualität und der Quantität anderer Anbieter unterscheidet.
Die Kurse sind inhaltlich sehr stark an das hohe Ausbildungsniveau des Lehrberufes „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ als Standardniveau und teilweise auch an höchst professionelle Ausbildungsprogramme der deutschen Polizei (deren Ausbildungszeit auch mindestens 2,5-4 Jahre andauert) angelehnt.
Ziel ist es hier nicht, den Begriff PPP (Privat Public Partnership) zu strapazieren, sondern alles dafür zu tun, das diese vielzitierte und beschriebene Partnerschaft zwischen Behörden und privaten Sicherheitsdiensten funktioniert.
Die DSF steht auf dem Standpunkt, dass eine effiziente und professionelle Ausbildung nicht mit Wochenendseminaren zu bewerkstelligen ist.
Zur Auffrischung ja, aber nur um Fähigkeiten und Fertigkeiten zu testen und/oder teilweise zu erhalten.
Sie als Kursteilnehmer haben sich entschieden an unserem Bildungszentrum höchst professionelles Fachwissen zu erwerben. Dazu gratulieren wir Ihnen.
Sie haben sich dafür entschieden, sich für die Zukunft ausbilden zu lassen.
Alle Dozenten und Ausbilder der DSF waren/sind ohne Ausnahme lange Zeit in Berufen der behördlichen Sicherheit, der Rechtsprechung, der Medizin (Rettungswesen), der Privaten Sicherheit oder verwandten Lehrbereichen tätig.
Dieses Team an Ausbildern und Dozenten verfügt über höchst professionelles Fachwissen und viel Erfahrung in der Erwachsenenqualifizierung sowie in der praktischen, sicherheitsrelevanten Dienstdurchführung.
Die Kurse im Personenschutz und einige der Spezialausbildungen werden an unserem Bildungszentrum in einem straffen, militärisch angelehnten Führungsstil durchgeführt. Selbstdisziplin, Ordnung und Sauberkeit gegenüber der Umwelt sind einige der wichtigsten Grundpfeiler eines professionellen Sicherheitsbediensteten und finden daher in allen unseren Kursen und Umschulungen Beachtung und Anwendung.
Generell gilt, auch wenn wir einige Fachbereiche unserer Web-Seiten in Ihren Muttersprachen übersetzt haben, um Ihnen ein besseres Verständnis über die Ausbildungsinhalte zu ermöglichen, die deutsche Sprache als Ausbildungs- und Führungssprache. Je höher Ihre Qualifikation, desto höher die Anforderungen an die deutsche Sprache (B1 - B2 - C1).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Absolvierung Ihrer Kurse.
1. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Basiskursen (Vorbereitung Sachkundeprüfung § 34 a Gewerbeordnung)
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben einen Ausbildungsberuf (nicht zwingend, wenn Sie über Jobcenter oder Arbeitsamt finanziert werden).
- Sie haben keine relevanten Vorstrafen, gem. § 34 a GewO (Vorlage Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate).
- Sie sind gesundheitlich für diesen Beruf geeignet.
- Sie besitzen den Willen, sich beruflich zu verändern.
- Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift. (mind. B1 Niveau)
- Sie haben einen guten Leumund (wenn der Basiskurs als vorgezogenes Modul zur Personenschutzausbildung durchgeführt wird, kann dies überprüft werden).
- Sie gehören keiner Gruppierung an, die im Verdacht steht gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu agieren oder gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen.
- Sie stellen bei Buchung des Moduls „Führerscheinerwerb“ die notwendigen Dokumentationen zur Zulassung zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung zur Verfügung.
- Sie stellen zur Buchung des Moduls einen aussagekräftigen Lebenslauf zur Verfügung.
- Sie stellen uns die Nachweise über bereits vorhandene Qualifizierungen zur Verfügung (besonders bedeutsam bzgl. Arbeitsplatzvermittlung).
2. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Spezialkursen
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet (in begründeten Ausnahmefällen mindestens das 21. Lebensjahr).
- Sie haben bereits die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO erfolgreich absolviert.
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren in einem Sicherheitsberuf tätig (in begründeten Ausnahmefällen weniger).
- Sie haben keinen Eintrag im Behördlichen Führungszeugnis (evtl. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses – BZRG, nicht älter als drei Monate).
- Sie haben einen guten Leumund (bei Personenschutzausbildung und tangierenden Ausbildungen wird dies überprüft werden!).
- Sie gehören keiner Gruppierung an, die im Verdacht steht gegen die Rechtsordnung der BRD zu agieren und/oder gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen.
- Sie sind gesundheitlich (physisch und psychisch) geeignet, an Waffen ausgebildet zu werden (bei Bedarf psychologisches Gutachten, gem. WaffG).
- Sie erklären sich bereit, sich vor Beginn der Ausbildung einem Leistungstest zu unterziehen.
3. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Umschulungen und Meisterqualifizierungen
Umschulungen
Diese Kurse sind vorgesehen für folgende Interessenten:
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
- abgeschlossene Berufsausbildung oder
- mehrjährige Berufserfahrung oder
- ohne Berufsabschluss aber andere anerkannte Voraussetzungen oder
- mehrjährige Bundeswehrdienstzeit
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Eignung gemäß Waffengesetz
- Mindestalter: 24 Jahre
- Schichtfähigkeit und –Bereitschaft
- Sie sind bereit, sich vor Beginn der Ausbildung einem Leistungstest zu unterziehen.
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B1)
- körperliche Eignung
Bei Teilqualifizierungen und berufsbegleitenden Weiterbildungen benötigen wir einen Nachweis über die bereits abgelegte Teilqualifizierung bzw. Anerkennung durch die IHK sowie der gegenwärtigen Arbeitsstelle.
Meisterqualifizierungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
oder
- in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den in Absatz 1 §§ 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
In der Praxis wird teilweise auch eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft anerkannt.
Die nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Meisters Schutz und Sicherheit dienlich sind.
Bei der Zulassung zur Prüfung sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.
Die Standardunterlagen entnehmen Sie bitte den Positionen 1. und 2.
4. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Weiterbildungen im Personenschutz
Diese Kurse richten sich an Interessenten die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- geistige/körperliche Reife sind gegeben (Eignungstest)
- mindestens Hauptschulabschluss oder Berufsabschluss oder gleichwertige Kenntnisse
- Führungszeugnis ohne Eintrag (Wird vor Beginn der Ausbildung überprüft!)
- Eignung gemäß Waffengesetz
- Mindestalter: 25 Jahre (begründete Ausnahmen sind möglich)
- Mindestalter ab Personenschutzausbildung Level IV – 30 Jahre
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Abgeschlossene Berufsausbildung (oder ähnliche Ausbildung)
- Grundkenntnisse am Computer (Word, Excel, PowerPoint)
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Europäische Niveaustufe mindestens B2, weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil)
- Gute Gesundheit und der Wille sich körperlich zu betätigen
- Führerschein von Vorteil
- Schichtfähigkeit und -Bereitschaft
5. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an offenen Seminaren und Kursen
Diese Kurse sind vorgesehen für folgende Interessenten:
- Mindestalter 18 Jahre
- Interesse an bestimmten Themen
- gegebenenfalls sind themenabhängig besondere Zugangsvoraussetzungen erforderlich
6. Anmeldung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Anmeldung, beide erfolgen grundsätzlich schriftlich!
a. Einzelanmeldung (Post, Internet, persönliche Vorstellung)
b. Anmeldung durch Arbeitgeber
Die Anmeldung erfolgt in der Regel per Email-Anfrage über unsere Webseite
www.der-security-fuchs.de
Dort sind alle Angaben zur Person einzutragen. Nachdem die Identität des Absenders überprüft wurde, erhält der Interessent einen Brief mit den Anmeldeunterlagen. Diese sind wahrheitsgemäß auszufüllen und innerhalb von fünf Werktage zurückzusenden.
Die einfachste Form der Anmeldung ist jedoch die persönliche Vorstellung in unserem Büro oder unseren Ausbildungszentren.
Möglich ist auch die Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits bei uns gebucht haben, gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Darüber ist Ihr Arbeitgeber informiert.
Nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen werden Sie zu einem Informationsgespräch eingeladen, in dessen Verlauf Sie alles Notwendige über Ihren Kurs erfahren und den Ausbildungsvertrag unterzeichnen.
Sie können noch am Tag des Informationsgesprächs die Anmeldung zurückziehen. Alles weitere bezüglich der Ausbildung wird durch den Inhalt unserer AGB geregelt.
Grundsätzlich gilt, dass die Ausbildungs- und Kommandosprache während der Ausbildungs-, Trainings- und Einsatzzeiten generell die deutsche Sprache ist. Bewerber mit der Niveaustufe B1 - Deutsch - des europäischen Referenzrahmens sind berechtigt, am Bewerbungsverfahren teilzunehmen und haben die Pflicht, innerhalb der ersten drei Monate die Niveaustufe B2 abzulegen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Zulassungskommission.
7. Eignungstests
Einige Seminare und Kurse erfordern einen Eignungstest, um sicherzustellen, dass Sie geistig und körperlich den hohen Anforderungen der Kurse gerecht werden. Diese Eignungstests basieren auf der Grundlage der Erfahrungen von Spezialeinsatzeinheiten und privaten Personenschutz-Kommandos.
Welcher Kurs mit einem vorhergehenden Eignungstest belegt ist erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.
Wird ein Eignungstest nicht bestanden, so ist die Teilnahme an diesem Kurs nicht möglich und die bereits gezahlte Kursgebühr wird, abzüglich der Kosten für den Eignungstest, zurückerstattet.
8. Sicherheitsüberprüfung
Für bestimmte Kurse ist eine Sicherheitsüberprüfung der Kursteilnehmer erforderlich. Damit schützt sich die DSF vor der Möglichkeit, Personen auszubilden, die entweder bereits straffällig waren oder beabsichtigen, die hochwertige Ausbildung gegen die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland sowie deren befreundeter Staaten anzuwenden oder in anderer Form gegen geltendes Völkerrecht verstoßen zu wollen.
Überprüft werden gegebenenfalls die Strafregister und der Leumund, der Arbeitgeber und in bestimmten Fällen die Zugehörigkeit zu Gruppierungen, Parteien und Organisationen oder Vereinen. Der Interessent wird darüber in Kenntnis gesetzt und muss dieser Überprüfung schriftlich zustimmen. Stimmt der Kursteilnehmer nicht zu, wird ihm die Zusage am Kurs versagt. Die Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung ist grundsätzlich freiwillig!
9. Zahlungsmodalitäten
Grundsätzlich sind alle Kurse im Voraus zu bezahlen (Selbstzahler). Entsprechend der Laufzeit kann Ratenzahlung vereinbart werden.
Erfolgt die Finanzierung über öffentliche Mittel (zum Beispiel Bildungsgutscheine, Bafög, Bildungsprämie oder ähnliches) ist dies im Ausbildungsvertrag gesondert geregelt. Hierzu werden die Finanzleistungen des Bildungsgutscheines an die DSF abgetreten. Näheres hierzu regelt der Ausbildungs-/Teilnehmervertrag, Gleiches trifft für die Finanzierung zu.
Mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung (i. d. R. erhalten Sie diese nach Vertragsunterzeichnung) haben die Kursteilnehmer innerhalb von fünf Werktagen die Kursgebühr einzuzahlen. Für Kursteilnehmer außerhalb der BRD aber innerhalb der EU erfolgt die Zahlung über SEPA. Frist für den Zahlungseingang (mind. sieben Tage vor Kursbeginn). Ausnahmen können vertraglich festgehalten werden.
Wurde die Kursgebühr bis zum Kursbeginn nicht bezahlt, wird der Teilnehmer nicht zugelassen und es können Schadensersatzforderungen erhoben werden. (Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages durch den Kursteilnehmer ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen.)
10. Kursfinanzierungen durch die DSF
Einige unserer Kurse sind sehr kostenintensiv. Der Geschäftsführung der DSF ist bewusst, dass nicht alle Teilnehmer diese hohe Kursgebühr mit einer Zahlung begleichen können.
Damit auch diese Interessenten die Chance haben, die hochwertige Ausbildung an unserem Bildungszentrum zu nutzen, erklärt sich die DSF bereit, diesen Kursteilnehmern eine Finanzierung im Rahmen eines Kredites zu gewähren. Der Kreditzins beträgt 3,0 % vom Betrag der Gesamtkursgebühr. Weitere Gebühren und Kosten werden nicht erhoben. Die Laufzeit des Kredites soll zwölf Monate nicht überschreiten.
Der Kursteilnehmer der die Finanzierung in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, nachweislich einen Dauerauftrag einzurichten, um die monatliche Rückzahlung der Raten sicherzustellen.
Ist der Kursteilnehmer mit zwei Ratenzahlungen im Verzug, wird der Finanzierungsvertrag gekündigt und der Betrag der Kursgebühr abzüglich bereits geleisteter Zahlungen sofort fällig.
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11. Ausbildungsablauf
Alle Kurse finden ab 20.01.2025, auch berufsbegleitend, statt. In Absprache, sind individuelle Termine möglich.
Da wir künftige Sicherheitsmitarbeiter ausbilden, können die Ausbildungszeiten variieren und themenabhängig den Übungslagen angepasst werden. Einige Ausbildungen werden unter einsatznahen Bedingungen durchgeführt.
Offene Seminare und Kurse finden vorzugsweise in der Zeit von Freitag 14.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr statt und sind themenabhängig.
Im Bereich der Spezialausbildungen sind je nach Ausbildungsplan auch andere Ausbildungszeiten möglich, sogar wahrscheinlich (auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen).
Teilweise werden spezielle Ausbildungen im Ausland durchgeführt.
In Spezialfällen kann die Ausbildung auch über mehrere, zusammenhängende Tage und Wochen (Komplexausbildungen) stattfinden.
Ausbildungsfreie Tage werden in Spezialausbildungen (z.B. Personenschutz) nicht an gesetzlichen Feiertagen, Schulferien oder anderen besonderen Anlässen festgemacht.
Diese Festlegung kann in Absprache mit den Kursanmeldern geändert werden.
Ausbildungsorte sind die vorgesehenen Standorte, bzw. der jeweiligen Lage und dem Ausbildungsinhalt angemessen zugeordnet und zielführend.
Für Firmen bieten wir, zeitunabhängig, nach vorheriger Absprache, Inhouse - Kurse an.
12. Zulassung von Ausrüstungen der Kursteilnehmer
Im Rahmen der Ausbildung ist eine teilweise persönliche Ausstattung/Ausrüstung der Kursteilnehmer erforderlich. Diese Ausstattung, Standardbekleidung, Spezialbekleidung, Ausrüstung muss vom Teilnehmer selbst, dem Arbeitgeber oder Kostenträger übernommen werden.
Ausnahme bilden die Basiskurse, die von Kursteilnehmern besucht werden die nachvollziehbar noch keine Angehörige von Sicherheitsfirmen sind oder kein Barvermögen (siehe Kostenträger) haben. Zu Beginn eines Kurses werden die Ausrüstungen der Kursteilnehmer auf deren Sicherheit und Zulässigkeit hin überprüft. Diese Kontrollen finden vor jeder Ausbildung, unter Beachtung der DGUV V1 und DGUV V23 und anderer geltender Rechtsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften statt.
13. Zulassung von Waffen, die durch Kursteilnehmer mitgebracht werden
Die Zulassung von Schusswaffen zur Ausbildung (Kurse mit Schusswaffengebrauch), welche durch die Kursteilnehmer mitgebracht werden, sind von einem Waffenmeister der DSF auf fehlerfreie Funktion und vorgeschriebene Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Die Kursteilnehmer müssen entweder im Besitz einer Waffenbesitzkarte und/oder eines Waffenscheins sein.
Zudem müssen die Kursteilnehmer für den bewaffneten Dienst bei ihrem Arbeitgeber vorgesehen sein. Diese Tatsache ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung zu belegen.
Bei Schlagwaffen (MES/Tonfa) ist der Waffenschein keine Pflicht.
14. Verpflegung der Kursteilnehmer während der Ausbildung
Die Kursteilnehmer haben keinen Anspruch auf Kantinenverpflegung.
Für die Verpflegung bei Kursen mit regulären Ausbildungszeiten ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich.
Bei Spezialkursen und Komplexausbildungen, bei denen die Ausbildungszeiten durch die Ausbildungsszenarien mehr als 12 Stunden betragen und im Ausbildungsgelände stattfinden, können die Kursteilnehmer entweder durch Verpflegungspakete oder durch die Feldküche auf Kosten des DSF verpflegt werden. Darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
15. Versicherungspflichten des Kursteilnehmers
Jeder Kursteilnehmer benötigt eine private Haftpflichtversicherung und muss diese nachweisen.
Die DSF übernimmt nur Schadensregulierungen, wenn diese durch Fahrlässigkeit oder andere Unzulänglichkeiten durch die Ausbilder entstehen.
Die Kursteilnehmer haben den Versicherungsschutz auf Verlangen der DSF nachzuweisen.
16. Dozenten und Ausbilder
Die Dozenten und Ausbilder wurden nach besonderen Kriterien ausgesucht. Die Dozenten und Ausbilder stammen alle aus einschlägigen Berufen, wie Polizei, Militär, Rechtswesen, Medizinische Dienste etc.
Alle Dozenten und Ausbilder verfügen über ein sehr hohes Maß an Fachwissen und Erfahrungen in der Erwachsenenqualifizierung.
Dozenten und Ausbilder sind entweder Festangestellte der DSF oder freie Mitarbeiter der Firma.
Grundsätzlich sind alle Dozenten und Ausbilder den Kursteilnehmern gegenüber weisungsbefugt. Ausnahme ist der Bereich Personenschutz ab Level III, USBV-Ausbildung, Waffenausbildungen und spezielle taktische Ausbildungen, wo spezielle Ausbilder im Einsatz und nur für diese Teilnehmer weisungsbefugt sind.
17. Verbot des Genusses von Alkohol, Drogen und anderer verbotener Rauschmittel
Grundsätzlich ist der Genuss von Alkohol, Drogen und anderer illegaler Rauschmittel in den Ausbildungsbereichen der DSF verboten.
Zuwiderhandlungen werden bei Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände zur Anzeige gebracht.
Es ist verboten, unter Einfluss von berauschenden Mitteln zu den Kursen zu erscheinen.
Die DSF HAT JEDERZEIT DAS RECHT, STICHPROBENARTIGE ALKOHOL- UND DROGENKONTROLLEN DURCHZUFÜHREN.
Die Bestimmungen der DGUV V 23 und der Bewachungsverordnung - BewachV sind genauestens einzuhalten.
18. Kursausschlüsse
Kursteilnehmer, die mehr als zweimal unentschuldigt zu spät zur Ausbildung kommen, werden ohne Rückvergütung der Kursgebühr vom Kurs ausgeschlossen.
Zu spät kommt, wer sich mehr als fünf Minuten verspätet oder nicht zum Unterrichtsbeginn anwesend ist.
Ohne Rückerstattung der Kursgebühr wird ausgeschlossen:
- wer während der Ausbildung andere Kursteilnehmer belästigt, verunglimpft oder am Lernprozess hindert
- wer grob fahrlässig oder vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt
- wer alkoholisiert oder unter anderen Rauschmitteln zur Ausbildung erscheint
- wer während der Ausbildung strafbare Handlungen begeht
- wer sich gegen die Weisungen von Dozenten und Ausbildern stellt
- wer rassistisches oder sexistisches Gedankengut verbreitet oder darstellt
- wer sich nicht an die Sicherheitsvorschriften der Firma hält
- wer die Kursgebühr nicht fristgemäß entrichtet hat oder mit zwei Raten im Verzug ist
- wer die DSF oder deren Vertrags- oder Kooperationspartner auskundschaftet. Gleiches trifft für den Versuch derartiger Tatbestände zu
- wer sich im Umgang mit Waffen als ungeeignet erweist
- wer die in der DSF beschäftigten Verwaltungsangestellten, Dozenten, Ausbilder oder Partnerfirmen der DSF diffamiert, beleidigt oder in sonstiger Weise gegen geltendes Recht der BRD verstößt
19. Abschlussprüfungen
In allen Kursen finden Abschlussprüfungen statt.
Viele Kurse (Waffensachkunde, Brandschutzhelfer, Rettungssanitäter u. a.) schließen mit einer Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission (IHK, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst u. a.).
Die internen Abschlussprüfungen zu einzelnen Lehrinhalten sind denen der IHK angeglichen, jedoch mit einem höheren Praxisbezug und Leistungsumfang.
Es wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht. Bei der Personenschutzausbildung gibt es in aller Regel einen Vorsitzenden und drei Beisitzer bzw. ein bestehendes Personenschutzkommando-Team.
Alle Abschlussprüfungen bestehen aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Die allgemeine Prüfungsdauer für schriftliche Prüfungen beträgt i. d. R. mindestens 60 Minuten.
Die allgemeine Prüfungsdauer für mündliche oder praktische Prüfungen beträgt mindestens 30 Minuten (bei Spezialausbildungen länger). Ausnahmen bilden die Abschlussprüfungen bei einigen Personenschutzlevel (Level IV und V, eine Woche).
Die Prüfungsergebnisse sind dem Kursteilnehmer innerhalb von sieben Tagen nach Abschlussprüfung schriftlich mitzuteilen (IHK-Zertifikate entsprechend der dort gültigen Fristenregelungen).
20. Zertifikate
Es werden für alle Kurse Zertifikate ausgegeben. Diese Zertifikate weisen aus, dass Sie an einem bestimmten Kurs bei der DSF teilgenommen haben (Teil 1). Außerdem können in diesen Zertifikaten die Inhalte der Ausbildung und das Abschlussergebnis der internen Abschlussprüfung angegeben werden (Teil 2).
Die Übergabe der Zertifikate erfolgt gegen Unterschrift am Tage des Kursabschlusses (unter Beachtung des BDSG).
21. Inkraftsetzung dieser Lehrgangsordnung
Diese Lehrgangsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft.
Alle vorgehenden Vorschriften verlieren mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.
Unberührt von dieser Lehrgangsordnung bleiben die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der DSF bestehen.
Berlin, am 01. Oktober2023
Geschäftsleitung