VOP

VOP - DSF DER SECURITYFUCHS GMBH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Kopieren, Nachdrucken, Speichern, Abschreiben und Aufnehmen auf Speicher- und Filmmedien - auch auszugsweise - ist verboten und verstößt bei Zuwiderhandlungen gegen das Copyright, in Folge Urheberrecht genannt.

 
Inhaltsverzeichnis: 

Einführungsbestimmungen:

1.0 Name und Sitz des Unternehmens und dessen Niederlassungen 
2.0 Internetauftritt, Urheberrecht des Seiteninhabers 
3.0 Dienstleistungen des Unternehmens 
4.0 Beratung, Preislisten, Offerten & Rechnungen, Sicherheitsleistungen, die Auftragsgestaltung, Rücktritt, Hinzuziehung staatlicher Ermittlungsbehörden, Auftragserfüllung, Schadensersatz/Konventionalstrafe, Mahnungen und gesetzliche Betreibungen
5.0 Gültigkeitsbereich, Inkraftsetzung und Außerkraftsetzung 

 

1.0 Name und Sitz des Unternehmens und dessen Niederlassungen 

DSF DER SECURITYFUCHS GMBH
Dieser Name ist rechtlich geschützt und darf nicht als Firmenname für andere Firmen benutzt werden. 

Sitz:

1908 Davenport House
261 Bolton Road
Bury BL8 2NZ, UK

Company No. 9772303
Companies House, Cardiff

Niederlassung Deutschland
DSF DER SECURITYFUCHS GMBH
Fachdienste (FD) BGA und PSG
Französische Strasse 12
10117 Berlin

 

2.0 Internetauftritt, Urheberrecht des Seiteninhabers 

Im Rahmen des Werbeauftrittes verwendet das Unternehmen den Internetauftritt, Urheberrecht des Seiteninhabers, Downloads sowie das Medium des Internets. Die Homepage www.der-security-fuchs.de ist mit allen ihren Inhalten gemäß dem Urheberrecht, geistiges Eigentum des Unternehmens DSF DER SECURITYFUCHS GMBH, und somit urheberrechtlich geschützt. Es ist verboten außer den freigegebenen Downloads, die Bilder und textlichen Inhalte oder das Design zu kopieren, nachzuahmen oder zu speichern. Dies gilt auch für Kopien in Teilen oder einzelner Bilder und Texte. Verstöße hiergegen werden gemäß des Urheberrechtsgesetzes verfolgt.

Downloads und die offiziellen Links, die wir zur Verfügung stellen, sind von diesen Verboten ausgeschlossen.


3.0 Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen des Unternehmens DSF DER SECURITYFUCHS GMBH werden hochprofessionell ausgeführt. Die Dienstleistungspalette umfasst, Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen privater Sicherheitsdienste sowie operativer Sicherheitsdienstleistungen mit dem Schwerpunkt Personenschutz.

Die Ausbildung ist wie folgt aufgegliedert

Basis- und Grundlagenausbildung: Sachkunde im Bewachungsgewerbe, gemäß § 34 a GewO

  • Nachqualifizierungen: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
  • Umschulungen: Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Fortbildung: Meister für Schutz und Sicherheit
  • Spezialkurse
  • Offene Seminare und Kurse

Weitere hier nicht näher bezeichneten und auf den Kunden zugeschnittenen Spezialkurse beziehen sich auf Wirtschaftsunternehmen, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, NGOs und andere.

Eingesetzt werden Dozenten und Ausbilder aus entsprechenden Berufen, die über die erforderlichen, professionellen Fachkenntnisse verfügen und langjährige Erfahrungen in der Erwachsenenqualifizierung haben.

Weitere Dienstleistungen des Unternehmens in der Weiterbildung sind

  • Rettungssanitäter
  • Diensthundeführer
  • Kriseneinsatzteams
  • Sicherheitstechniker
  • Krisenmanagement und andere.

Weitere Dienste werden aus datenschutzrechtlichen, sowie anlassbezogenen sicherheitsrelevanten Gründen hier nicht weiter beschrieben.
 

4.0 Beratung, Preislisten, Offerten & Rechnungen, Sicherheitsleistungen, die Auftragsgestaltung, Rücktritt, Hinzuziehung staatlicher Ermittlungsbehörden, Auftragserfüllung, Schadensersatz/Konventionalstrafen, Mahnungen

4.1 Beratung 
In allen Dienstleistungsbereichen ist die Erstberatung kostenlos. 

4.1.1 Die Erstberatung des Interessenten erfolgt im Regelfall durch die von der Geschäftsleitung beauftragten Mitarbeiter und bei Großkunden nur durch den Bevollmächtigen der Firma oder die Geschäftsleitung selbst. 

Der Interessent hat bei der Erstberatung keinen Rechtsanspruch darauf, alle Gegebenheiten und speziellen Arbeitsweisen des Unternehmens zu erfahren, insofern diese besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen.
Aufgrund der Geheimhaltungsvorschriften und Besonderheiten des Unternehmens DSF DER SECURITYFUCHS GMBH werden den Kursteilnehmern nur die relevanten Inhalte der gebuchten Ausbildung erklärt.

Alle nachfolgenden Beratungen und Dienstleistungen sind dann kostenpflichtig. 

Bei Weiterbildungsmaßnahmen sind die Zahlungsmodalitäten im Teilnehmervertrag geregelt und gesondert festgeschrieben.

4.1.2 Weitere Informationen zu bestimmten Dienstleistungen können aus Sicherheitsgründen dem Kunden nur dann gegeben werden, wenn der Kunde einen Kurs gebucht hat und diese Buchung seitens des Unternehmens bestätigt wurde.

4.2 Offerten

Die Erstellung einer Offerte für den Kunden setzt voraus, dass der Kunde diese ausdrücklich wünscht! 
Offerten sind grundsätzlich keine verbindlichen Rechnungen und sind dem Kunden schriftlich zuzustellen. Offerten sollten von den späteren Rechnungen nicht erheblich abweichen.
Beide Seiten akzeptieren Abweichungen von +/- 10% ohne gegenseitige Zustimmung. Ausnahmen sind hier die Schätzung der Einsatzdauer von Mitarbeitern sowie deren eingesetzte Technik und Ausstattung. Diese Aufwendungen sind vom jeweiligen Fall abhängig und können deutlich vom geschätzten Betrag abweichen. Ist abzusehen, dass während des Einsatzes die Offerte um mehr als 10% abweicht, da der Auftrag aus Gründen der Gefahrenabwehr oder Fortdauer einer Veranstaltung oder zum Schutz von Eigentum, Leib und Leben nicht abgebrochen werden kann, so ist der Auftraggeber sofort zu informieren. In solchen Fällen ist neben dem Standardrapport ein Sonderbericht zu fertigen. Der Auftraggeber hat diese erhöhten Kosten zu tragen.

Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen, wenn er den Auftrag nicht schriftlich storniert hat, obwohl ihn das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH auf diese Tatsache eindeutig hingewiesen hat. 
Für die Fachbereiche Bildungszentrum und Alarm- und Sicherheitstechnik gibt es keine Ausnahmen und es gilt ausnahmslos die 10% Regel, da keine unkalkulierbaren Faktoren vorhanden sind.

Dem Einsatz eines Sicherheitsteams geht die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes voraus, welches die Arbeitsgrundlage für den Mandanten und das Unternehmen bildet und von beiden Vertragspartnern zu realisieren ist. Alles Weitere regelt das Sicherheitskonzept, welches den Vertragsinhalt gem. § 611 BGB darstellt.
Die Kosten für die Erstellung des Sicherheitskonzepts übernimmt der Mandant.

4.3 Sicherheitsdienstleistungen

4.3.1 Um das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH vor Zahlungsausfällen zu schützen und die Kosten der Auftragserfüllung zu decken, erhebt das Unternehmen grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50 % des in der Offerte errechneten Betrages. Bei Bestandskunden wird dieser Betrag in Anhängigkeit der Risikobewertung berechnet.

4.3.1.1 Dieser Betrag ist vom Kunden vor Beginn des Auftrags, innerhalb von fünf Banktagen, bei kurzfristigen Einsätzen mit der Auftragserteilung und nach Bestätigung des Dienstleistungsvertrages durch das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH, entweder in bar bei der Geschäftsstelle oder per Überweisung auf dem Geschäftskonto des Unternehmens zu hinterlegen. Es werden keine Ausnahmen genehmigt. 

4.3.1.2 Die Sicherheitsleistungen sind ausschließlich auf das nachstehende Konto 
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zu überweisen. 

Selbstverständlich werden dem Kunden nach Abschluss des Auftrages, die von ihm erbrachte Sicherheitsleistung auf die Gesamtsumme der Rechnung angerechnet, so dass nur noch ein zu zahlender Restbetrag oder sogar eine Rückerstattung fällig wird. 
Alle weiteren Zahlungsmodalitäten sind Bestandteil des Sicherheitskonzeptes bzw. des Dienstvertrages gemäß § 611 BGB.

4.4 Preislisten, Kostensätze 
Die Preislisten zu den Dienstleistungen werden nicht veröffentlicht aber dem Kunden bei der persönlichen Erstberatung genau erläutert. 
Es wird in einmaligen Pauschalen, in Tagespauschalen und Stundenpauschalen abgerechnet. Welche Abrechnungsart angewandt wird, ist abhängig von der bestellten Dienstleistung. Der Kunde hat darauf keinen Einfluss. 
Nur dem Inhaber und der Geschäftsleitung des Unternehmens DSF DER SECURITYFUCHS GMBH ist es gestattet, Änderungen vorzunehmen. 

Der Auftraggeber hat keinen Rechtsanspruch auf Rabatte. Rabatte können nur vom Inhaber oder der Geschäftsleitung des Unternehmens eingeräumt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mitarbeiter/innen deutlich übertarifliche Stundenverrechnungssätze erhalten, um eine hervorragende Qualitätssicherung zu gewährleisten.

4.5 Anmeldung, Buchungsbestätigung und Vorkassepflicht des Anmelders

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt grundsätzlich schriftlich, entweder durch Rücksendung, der unterschriebenen, vom Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH zugesandten Anmeldeformulare, Ihre Online-Anmeldung oder durch Ihr persönliches Erscheinen.

Die Anmeldebestätigung für einen Kurs erhalten Sie zum Abschluss Ihres Informationstages in unserem Hause, wo die Inhalte des Lehrganges besprochen und die Ausbildungsverträge gezeichnet werden. Die Bestätigung ist in schriftlicher Form dem Anmelder auszuhändigen bzw. zuzustellen, nachdem er den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat. 

Nach Zustellung der Anmeldebestätigung ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Der Anmelder ist verpflichtet, mittels dem der Anmeldebestätigung beigefügten SEPA Überweisungsformular, binnen fünf Werktagen die Kursgebühr zu entrichten. 
Es ist ausschließlich das nachstehende Konto zu verwenden: 

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4.6 Rückgabe eines Auftrages/ Rücktritt von einem Vertrag 

Das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH wird von einem Auftrag zurücktreten, wenn bekannt wird, dass der Kunde

  • die Kursgebühr nicht oder nicht termingerecht beglichen hat 
  • eine Straftat begangen hat 
  • bei der Auftragserteilung wesentliche Fakten und Angaben verschwiegen hat, die die Rechtsansprüche des Auftraggebers nachhaltig in Zweifel ziehen lassen 
  • dafür bekannt ist, dass er ein zahlungsunwilliger Kunde ist 
  • ein vertragsbrüchiges Verhalten aufzeigt oder den Vertrag ohne Grund für nichtig erklärt, ohne klare, beweisbare Fakten zu benennen, dass das Unternehmen rechtliche Verstöße während der Auftragserfüllung begangen hat 


4.7 Hinzuziehung von staatlichen Ermittlungsbehörden

Das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH behält sich die Hinzuziehung von staatlichen Ermittlungsbehörden vor, wenn

  • zu erwarten ist, dass der Auftraggeber das Unternehmen als Deckmantel für die Vorbereitung von Vergehen oder Straftaten benutzen wird bzw. benutzt hat, weil er sich dort die erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat 
  • während der Ausbildung bekannt wird, dass Verbrechen begangen werden sollen oder worden sind. 
  • andere Straftaten bevorstehen bzw. ausgeübt worden sind 
     

Einer Genehmigung des Kunden bedarf es dann in keinem Falle. Es besteht dann keine Informationspflicht seitens des Unternehmens DSF DER SECURITYFUCHS GMBH gegenüber seinen Kunden.

4.8 Auftragserfüllung

Das Unternehmen DSF DER SCURITYFUCHS GMBH erfüllt seine Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen und grundsätzlich unter der strikten Beachtung der geltenden Gesetze des jeweiligen Einsatz- oder Ausbildungslandes und der UN-Menschenrechtskonvention. 
Das Unternehmen ist bestrebt, die Kurse und Mandantenaufträge höchst professionell durchzuführen.
Wir weisen ausdrücklich und nachhaltig darauf hin, dass das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH keinerlei Söldnerausbildung durchführt. Wir distanzieren uns in aller Deutlichkeit von Sicherheitsdienstleistern die Söldner ausbilden um diese, bei kriegerischen Auseinandersetzungen, zur Wahrung der Interessen einer der Kriegsparteien zur Verfügung zu stellen. 

4.8.1 Rücktritt/Kündigung

Der Rücktritt von einem Auftrag ist nach schriftlicher Bestätigung, von beiden Parteien nicht ohne weiteres möglich. 
Der Kunde und auch das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH können vom Auftrag, während einer rechtsverbindlichen Auftragserfüllung nur dann zurücktreten, wenn höhere Gewalt dafür verantwortlich und nachgewiesen ist, diese eine Ausführung des Auftrages verhindert und/oder nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt. Die in Punkt 2. dieser Bestimmungen dargestellt Regelungen gelten unbestritten.

Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen und muss von der kündigenden Vertragspartei hinreichend und nachvollziehbar (beweisbar) begründet werden. Eine allgemein gehaltene Begründung ist nicht relevant und führt nicht zur Aufhebung der Vertragspflichten.

4.8.2 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist z. Bsp.: die witterungsbedingte Absage eines Events wg. Sturmwarnung durch den Auftraggeber.
Keine höhere Gewalt ist, wenn der Auftraggeber einen kostengünstigeren Dienst beauftragt, obwohl er bereits die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens DSF DER SECURITYFUCHS GMBH  erhalten hat.
Insbesondere gilt es auch nicht als höhere Gewalt, wenn Projekte beauftragt wurden aber die Zahlungen nicht geleistet werden oder angeblich nicht geleistet werden können weil der Auftraggeber plötzlich nicht mehr solvent ist, obwohl die Liegenschafts-/Grundstückswerte welche sich im Eigentumsbesitz des Kunden befinden, es ihm ermöglichen, z.B. eine Hypothek aufzunehmen. 
 
4.9 Schadensausgleich/Konventionalstrafe

Der Kunde/Mandant ist zum Schadensersatz (Konventionalstrafe) in Höhe der kalkulierten Gesamtsumme des Auftrages verpflichtet, wenn er

  1. den Auftrag storniert, nachdem er die Auftragsbestätigung vom Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH  erhalten hat.
  2. die Pflicht zur Sicherheitsleistung gemäß dieser AGB und trotz Mahnung missachtet hat oder weiter missachtet.
  3. die Zahlung der Sicherheitsleistung zu dem in der Zahlungserinnerung festgelegten Termin nicht erbracht hat.
  4. die Tatsachen gemäß dieser AGB erfüllt hat. 
  5. Der Kunde, ohne Angabe von Gründen, sich seiner Mitwirkungspflicht als Auszubildender entzieht oder gegen die Lehrgangsordnung verstößt und somit vom Vertrag zurücktritt oder dessen Erfüllung vereitelt.

Eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden, ohne beweisbare rechtliche Gründe führt ebenso zur hundertprozentigen Konventionalstrafe. 
Der Grund, dass die Ausbildungseinrichtung nicht hinter dem Unternehmen oder der Privatperson eines Anmelders stehe, reicht nicht aus, um einen rechtsgültig geschlossenen Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH seinen Auftrag loyal und gesetzestreu erfüllt. 

Der Kunde, respektive Auftraggeber, hat mit Verstößen gegen die, in vorliegenden AGB genannten Fälle, die gesamte Höhe der in der Offerte gestellten Rechnung als Konventionalstrafe zu zahlen.
Zum Schadenersatz ist das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH nur dann verpflichtet, wenn das Unternehmen den gestellten Ausbildungsauftrag (Kurs), wegen grob fahrlässigen Handelns, nicht in vollem Umfange erfüllt oder die dem Kunden zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat. Der Kursrücktritt aus wichtigem Grund ist möglich.
Zum Schadensersatz sind weder der Kunde noch das Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH verpflichtet, wenn höhere Gewalt die erfolgreiche Ausführung eines Vertrages verhindert hat. 

4.9.1 Mahnverfahren und Vollstreckung

Kunden, die nicht termingerecht zahlen, ohne nachvollziehbare Gründe anzugeben, werden durch das Unternehmen nur einmal angemahnt.

Nach Anmahnung wegen Zahlungsverzug, welches dem Kunden durch Einschreiben zugestellt wird, hat der Kunde sieben Werktage Zeit, seine Verbindlichkeiten dem Unternehmen DSF DER SECURITYFUCHS GMBH  gegenüber zu begleichen.

Nach Verstreichen der oben genannten Frist, kann ohne weitere Ankündigung die behördliche Vollstreckung eingeleitet werden und der Kunde mit dem üblichen Verzugszinssatz (innerhalb der BRD) von 5% mit dem Tage der Rechnungsstellung in Verzug gesetzt werden. Die Kosten des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens gehen zu Lasten des Kunden.

Sollte die Vollstreckung fruchtlos bleiben, kann ein Inkassounternehmen mit der erfolgreichen Einziehung der Schuldsumme beauftragt werden.

Bei Konventionalstrafen erfolgen keine Mahnungen! Es wird sofort die Vollstreckung eingeleitet, wenn der säumige Vertragspartner den Zahlungstermin ohne Zahlung verstreichen lassen hat. 
Ein Einspruch zur Erhebung der Konventionalstrafe hat keine aufschiebende Wirkung von der Zahlungspflicht und -frist.

5.0 Gültigkeitsbereich, Inkraftsetzung und Außerkraftsetzung 

Die Lehrgangsordnung und Preislisten in der Fassung vom 01.08.2023 sind Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

DIE VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES UNTERNEHMENS DSF DER SECURITYFUCHS GMBH SIND OHNE AUSNAHMEN BINDEND.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen von sämtlichen Auftraggebern können nach gemeinsamer Einigung angepasst werden.
Diese AGB tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle bis dahin geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dieser Inkraftsetzung außer Kraft.


Berlin, den 01.09.2023

 

Mike Fuller

Geschäftsführer/ Director